Wir bieten individuelle und angepasste Dienstleistungen für komplette Systemtests und Einzelkomponentenerprobungen. Aktuelle und innovative Prüfverfahren für Forschung, Entwicklung und Qualitätssicherung sind unsere Stärke. FAKT liefert ein breites Spektrum an Services im Bereich der Fahrzeug- und Komponentenerprobungen und Entwicklung.
FAKT bietet individuelle Lösungen für Erprobung von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Teststrecken im In- und Ausland. Kundenwünsche werden zuverlässig mit hoher Präzision umgesetzt. Geheimhaltung und individuelle Betreuung ist obligatorisch.
FAKT optimiert seine Dienstleistungen kontinuierlich und erweitert das Angebot gemäß neuesten Technologien und Ansprüchen. Maßgeschneiderte Prozesse und modernste Technik unterstützt sowohl im Fahrbetrieb, als auch beim Service und Analyse der Daten.
FAKT bietet Fahrzeugdauerlauf-Versuche an. Die Ausführung der Erprobungen erfolgt optional rund um die Uhr durch qualifizierte Fahrer der FAKT auf vorgeschriebenen Strecken und Profilen.
Typische Anwendungen:
Technische Daten:
ab Q3/2018
Wir überlassen nichts dem Zufall:
Professionalität ist unser Anspruch. Prüfungen von Leistung und Schadstoffmassen an Motoren und Abgasanlagen sowie Abgassimulationen und die Erstellung eines Abgasgutachtens sind Teil unseres umfangreichen Leistungsspektrums.
FAKT ist ausgestattet mit den entsprechenden Prüfmitteln und Kapazitäten und verfügt über qualifiziertes Personal. Durch umfassenden Service und den Rücktransfer unseres Know-hows an den Kunden bieten wir Ihnen Unterstützung auf höchstem Niveau.
Wir bieten Ihnen:
Typische Anwendungen:
Technische Daten:
Partikelzählung:
Besonderheit:
Download Abgasleistungsbelastungsprüfstand
FAKT Mobility & Emission Center
Junkersstraße 7
87734 Benningen
Tel.: 08335 98 88 222
In einer bemerkenswerten Zusammenarbeit von regionalen Unternehmen, Vereinen und nicht zuletzt Klinikpersonal wurde ein Mammutprojekt realisiert, das für die Klinik Ottobeuren eine wahre Sensation darstellt: Die Neuanschaffung eines eigenen MRT (Magnetresonanztomographen).
Diese zukunftsweisende Entscheidung wird die medizinische Versorgung in der Region auf ein neues Niveau heben und den Patientinnen und Patienten eine noch präzisere Diagnostik ermöglichen. Der Chefarzt der Radiologie, Dr. Severin Greiner, konnte zunächst kaum glauben: "Ich hätte nie gedacht, dass wir so ein Projekt in unserer Klinik realisieren könnten“, gesteht er. Doch trotz seiner Überraschung war er positiv beeindruckt von der Entschlossenheit und dem Engagement, das die Projektbeteiligten in den Tag gelegt haben. Vertreter aus der regionalen Wirtschaft - darunter auch die FAKT Motion GmbH, lokale Vereine und das Klinikpersonal haben zusammengearbeitet, um die notwendige Finanzierung und den organisatorischen Rahmen für das Projekt zu schaffen. Gemeinsam trugen sie über 420.000 Euro zu der Gesamtsumme bei. Durch diese enge Kooperation konnte das Vorhaben in die Realität umgesetzt werden. Das Projekt „MRT für die Klinik Ottobeuren“ ist ein Beispiel für die Kraft der Zusammenarbeit und das Engagement für die Gesundheit der Bevölkerung.
An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön unsererseits an alle mitwirkenden Firmen, die gespendet haben: Pester Pac Automation, Sparkasse SchwabenBodensee, D&K Spezial Tiefbau, Kurrle Holding, Flughafen Memmingen, Dachser, Multivac Sepp Haggenmüller, DILO Armaturen und Anlagen, FAKT-motion, SunBrush mobil, ADC Automotive Distance Control Systems, Hans Hundegger, Bau-Fritz, ematec, Wilhelm Kristen, Alois Müller, Robert Plersch Edelstahltechnik und ÖKO-HAUS.
Als Einzelkämpfer trat Markus Lerf, Mitarbeiter und Leiter der Fahrzeugerprobung der FAKT-Endurance GmbH für den guten Zweck beim 24-Stunden-Radrennen in Kelheim an.
Markus berichtet:
"Die Idee dazu entstand im Winter 2023/2024 . Die Eckdaten waren simpel: Als Radfahrer beim 24 Stunden Rennen in Kelheim zu starten und Unterstützer zu finden, die jeden Kilometer in Geld umwandeln. Jeder eingefahrene Euro sollte ohne Umwege dem Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach zu Gute kommen. Als anvisiertes Ziel standen von Beginn an 500 Kilometer fest. Anfang März war der erste Streckencheck und dabei war mein erster Grundgedanke: „Warum kann ich nicht einmal die Klappe halten!“ Dieser relativ clevere Gedanke sollte mir an diversen Stellen nochmal durch den Kopf gehen.
An dieser Stelle ein paar kleine Infos zum Rennen: Das 24 Stunden Rennen in Kelheim findet auf einer 16 Kilometer Runde statt und jede Runde beginnt erst einmal mit einem Anstieg von 170 Höhenmetern. Allein hier wird einem schnell klar, dass das Rennen kein Selbstläufer wird. Jede Runde verläuft 2x durch das Bierzelt auf dem Marktplatz, dazwischen ist eine Wende um den Stadtbrunnen. Beim Rennen waren gut 1000 Fahrer am Start, diese teilen sich in etwa 200 Staffeln und 150 Einzelstarter auf.
Die Vorbereitung auf das Rennen verlief relativ unspektakulär: Etwa 20 Stunden auf der Rolle + weitere 3500 Kilometer auf der Straße mussten genügen. In Rennradkreisen wird die Kilometerzahl eher milde belächelt. Zum Training bin ich 2x 300 Kilometer an einem Tag geradelt, dabei entsteht dann die Hoffnung, dass die restlichen Kilometer irgendwie gehen werden. Schließlich entscheidet am Ende der Kopf und setzt das Limit, wenn der Körper nicht die besseren Argumente liefert.
Der Startschuss zum Rennen war am Samstag den 13.7. um 14 Uhr. Zum Ergebnis zählt jede volle Runde, die genau 24 Stunden später absolviert wurde. Das Rennen als solches ist eine relativ kurzweilige Angelegenheit, da bei der Anzahl an Startern immer wieder Einzelfahrer oder Staffelstarter um einen herum sind, mit denen man sich zusammenschließen kann. Da jede Runde durch das Bierzelt geht und dort bis in die frühen Morgenstunden eine grandiose Stimmung herrscht und auch am Streckenrand eine Partystimmung mit Livemusik und vielen motivierten Fans gegeben ist, verläuft das Rennen selbst in der Nacht unterhaltsam. Der Körper sieht die Belastung freilich nicht ganz so entspannt. Erste Krämpfe nach 180 Kilometern tragen da nicht gerade zur Entspannung bei und wenn die Knie nach 380 Kilometern nach Pferdesalbe schreien, kommt einem doch immer wieder mal der bereits angesprochene Gedanke in den Kopf: „Warum fehlt mir offensichtlich das Talent im richtigen Moment die Klappe zu halten?“ Das Wissen um den eigentlichen Zweck des Ganzen, nämlich totkranke Kinder und ihre Familien zu unterstützen, hilft über dunkle Momente und Gedanken im Rennen hinweg und sämtliche Neigungen zu Gejammer werden im Keim erstickt. An all diejenigen, die sich übrigens fragen, wie der Hintern 24 Stunden im Sattel aushält, hier die Lösung: Hirschtalg. Da es sich beim 24 Stunden Rennen um einen Erstversuch handelte waren mir diverse Probleme nicht bewusst. Eine völlig neue Erkenntnis war, dass es Nachts komplett dunkel ist und dabei durch die spärliche Fahrradbeleuchtung essen plötzlich zum Problem wird. Eine Wurstsemmel im Windschatten anderer Radfahrer gemütlich zu essen funktioniert nicht und wenn es ohne Windschatten bergab geht, bin ich zu feig zum essen und bergauf zu angestrengt. Auch der Race Support am Streckenrand hatte seine liebe Not mich zu erkennen, da im dunklen ja alle Katzen grau sind, bzw. alle Radfahrer aus nur einem Lichtpunkt bestehen. In 24 Stunden ändern sich die Essens- und Trinkwünsche enorm. Waren es zu Beginn noch Bananen und Energieriegel nach denen verlangt wurde, wechselte die Bestellung nach 10 Stunden eher in die Richtung Leberkässemmel und alkoholfreies Radler. Wenn man sich morgens freut, dass die Sonne wieder aufgeht, trifft einen irgendwann die Erkenntnis, dass es trotzdem noch über 8 Stunden oder ca. 250 Kilometer zu fahren gilt wie eine Faust. Und auch am 2. Tag wird irgendwann Windschattenfahren keine entspannte Nummer mehr, da Staffelfahrer gefühlt nicht langsamer werden und man aber als Einzelfahrer zu dem Zeitpunkt schon eher auf dem Zahnfleisch daherkommt. Aber irgendwann sind auch 24 Stunden vorbei und nach dem Rennen fühlt sich irgendwie alles leicht an. Man hat den Eindruck, dass nichts weh tut und man freut sich auf eine Dusche. Vor lauter Euphorie fuhr ich gleich nochmal auf die Strecke raus, während mein Race Support verzweifelt im Ziel auf mich wartete.
Was bleibt nach dem Rennen? Als offizielle Zahl nach dem Rennen stehen 639 Kilometer auf der Ergebnisliste und grandiose Gesamtsumme von 12.682,30 Euro auf dem Scheck für das Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach."
FAKT ist einer der Ersten Technischen Dienste nach DIN/ISO 17025 mit KBA-Benennung (e1) für Bremsstaubemissionen nach VO (EU) 2024/1257.
Prüfungen können bereits Inhouse durchgeführt werden. In Kürze verfügen wir über 6 Prüfanlagen, auch für R&D.
Belastungsanalysen von Bauteilen, Festigkeits- oder Lebensdauerberechnungen, die FAKT Prüffelder können Kundenspezifisch auf nahezu jede Anforderung eingerichtet werden und sind je nach Anwendungen flexibel einsetzbar.
High-Tech-Equipment und kontinuierliche Verbesserungen der Prüfstände ermöglichen eine große Bandbreite an Dienstleistungen. Die hausinterne Forschungs- und Entwicklungsabteilung konzipiert, fertigt und realisiert Komponenten für den Testbereich, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden.
Wir bieten Ihnen:
Prüfung von Bremsanlagen auf:
Bremsbelagvergleiche hinsichtlich:
Typische Anwendungen:
Technische Daten
Wir von FAKT ergänzen unser Produkt- und Leistungs-portfolio mit einem neuen Bremsen Dyno und können nun auch die gesamte Bandbreite von NVH-Tests durchführen, mithilfe der installieren Klimakammer auch bei unterschiedlichen Umgebungsbedingungen. Durch die großzügig gestaltete Prüfzelle, lassen sich sogar ganze Achsen aufbauen.
Auszug der technischen Daten
Geschwindigkeiten bis zu 3.000 U/min
Antriebsaggregat mit 185 kW Leistung (kurfristig bis 200 kW)
Drehmoment kurzfristig bis ca. 2.300 Nm
Bremsdruck bis zu 207 bar
Maximale Bremsdruck-Rate 1.037 bar/s
Klimakammer: -40°C – +60°C
15% – 90% relative Luftfeuchtigkeit
Trägheitsmassensimulationen von PKW, SUV bis hin zu Klein-LKW (7,5 t)
TISAX-geprüft: prototypensicher
Antriebsleistung bis 200 kW
Trägheitsmessen 5 kgm2 – 400 kgm2
Bremsmoment 10.000 Nm (± 0,02%)
Klimakammer 3,2 x3,2 x 2,5 m
Temperaturbereich -40°C – +60°C
8-Achsen Prüfstand (Realtime)
Dynamische Schwingungsversuche
2- / 3-Achsen-Prüfstände
Servohydraulische BWF-Prüfstände mit Abgassimulator (Heiß-BWF)
Technische Ausrüstung zu 8-Achsen Prüfstand (Realtime)
Technische Ausrüstung zu 2/3 Achsen Prüfstände
Technische Ausrüstung zu Servohydraulische BWF-Prüfstände
Zug- Druck Prüfanlage / Universalprüfmaschine
* auf Anfrage
Die numerische Strömungsmechanik vermittelt Einsichten in komplexe Strömungsvorgänge, wie sie auf experimentellem Wege nicht oder nur schwer darstellbar sind.
FAKT ermöglicht durch den Einsatz numerischer Methoden bei Strömungen, die aufgrund extremer Temperaturen oder Drücke keiner experimentellen Untersuchung zugänglich sind, detaillierte Kenntnisse über die vollständigen Strömungsfelder (Geschwindigkeit, Druck, Temperatur, Turbulenzgröße).
Wir bieten Ihnen:
Download Klima- und Umwelterprobungen
Download EMV elektronische Verträglichkeit
Als benannter Technischer Dienst bietet FAKT das gesamte Spektrum von Genehmigungsprüfungen rund ums Fahrzeug an. Hierzu werden alle erforderlichen technischen Berichte, als Grundlage für die Erteilung von EG / ECE-Typgenehmigungen für Gesamtfahrzeuge, Systeme oder selbständige technische Einheiten erstellt. Im nationalen Bereich werden Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE) oder Teilegutachten für alle Bauteile oder Änderungen angefertigt.
Ein großer Erfahrungsschatz und die Bereitstellung von Prüffahrzeugen mit Montage der Probanden ergänzen das Angebot. Um Genehmigungsverfahren schnell und unproblematisch abwickeln zu können arbeitet FAKT eng mit den Genehmigungsbehörden zusammen. Auch die gesetzlich geforderten Konformitätsüberprüfungen (COP) zur Produktabsicherung werden neutral durchgeführt und ergeben objektive Ergebnisse.
Unser Portfolio reicht von der Unterstützung in der Entwicklung oder Konstruktion bis hin zur nationalen oder internationalen Genehmigung. Wir erstellen notwendige Berichte und Konstruktionen, entwickeln komplette Prüfungsspezifikationen, zertifizieren Ihr QM-System, machen COP-Produktüberprüfungen und erstellen die Dokumentationen. Vom Prüfstand bis zum praktischen Fahrversuch – wir leisten alles aus einer Hand.
FAKT profitiert durch das jahrelang gewachsene Know-How, um individuelle Prüfbedingungen für Einzelkomponenten oder Komplettsysteme auf das Genaueste zu Prüfen. Der Focus wird dabei nicht nur auf die eingesetzte Technik und das Ergebnissen gelegt, sondern immer auch auf die Wirtschaftlichkeit.
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FAKT AG - In allen Belangen der Zulassung von Strassenfahrzeugen bieten wir Ihnen neben Prüfungen auch eine umfassende Beratung an.
Sie erhalten eine vollumfängliche Beratung und Dienstleistung, sowohl für die Zulassung der Fahrzeuge in der Schweiz, als auch im EU-Raum.
Unsere Mitarbeiter haben über 10 Jahre Erfahrung in Bereich Prüfung und Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr.
Haben Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt, die ein Nachweis einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (APS) fordern? Haben Sie Teile im Ausland gekauft und ein Teilegutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder einen Technischen Bericht dazu erhalten?
Die kantonalen Strassenverkehrsämter akzeptieren diese Unterlagen nur beschränkt.
Anhand der folgenden Formulare können Sie den Prüfumfang mit dem technischen Dienst des zuständigen Strassenverkehrsamts klären:
Mehrspurige Fahrzeuge:
Prüfnachweise für mehrspurige Fahrzeuge
Einspurige Fahrzeuge:
Prüfnachweise für einspurige Fahrzeuge
Für einen Unkostenbeitrag prüfen wir anschliessend Ihre Unterlagen und teilen Ihnen die Kosten für eine Einzelabnahme mit. Je nach durchgeführter Änderung ist es nötig, dass wir das Fahrzeug mit den Unterlagen einer Kontrolle vor Ort unterziehen. Erfolgt daraus ein Auftrag, wird Ihnen die Hälfte des eingezahlten Betrages wieder angerechnet.
Falls Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, so bitten wir um Vorauszahlung der Bearbeitungspauschale von sFr. 250,- inkl. MwSt. auf unser Konto ein (siehe Bankverbindung) und senden Ihre Unterlagen, sowie eine Kopie des Fahrzeugausweises an info@fakt-ag.ch oder per Post an: FAKT AG, Augrabenstrasse 9, 9466 Sennwald
Sie haben ein tolles Angebot für einen e-Scooter entdeckt und das Fahrzeug direkt bestellt. Sie freuen sich darauf Ihn direkt auszuprobieren. Doch Vorsicht: Erfüllt Ihr e-Scooter denn die Anforderungen an das Straßenverkehrsgesetz?
Wir, die FAKT AG, sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in diesem Bereich und geben Ihnen Sicherheit damit Sie Ihr neues Gefährt auch wirklich genießen können.
Unser Team in der Schweiz
Seit unserem Start im Jahre 2010 in der Schweiz konnten wir das Team stetig ausbauen, sowie unsere Dienstleistungen optimieren und verbessern.
FAKT AG
Prüf- und Ingenieurzentrum
Burstriet 11
CH-9465 Salez
Telefon +41 71722 9600
Fax +41 71722 9601
E-Mail info@fakt-ag.ch
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr
Bankverbindung:
St. Galler Kantonalbank
CH-9001 St. Gallen
Swift-Code: KBSGCH22XXX
Clearing:78117
IBAN: CH09 0078 1609 5208 2200 0
IBAN Euro-Konto:
CH79 0078 1609 5208 22001
Unabhängiges Prüflabor
1996 startete FAKT als unabhängiges Prüflabor mit Dienstleistungen für Verkehr und Industrie.
Mit Sitz in Heimertingen bei Memmingen/Deutschland bietet FAKT bestmögliche Verkehrsanbindung in zentraler Lage. Hier profitieren Sie im Engineering und Outsourcing von Tests und Erprobungen. Nutzen Sie die Kompetenz unserer Fachkräfte und eine große Bandbreite an Prüfsystemen.
Konzentriertes Arbeiten
Komplette Systemlösungen sind unsere Stärke.
Diese umfassen nicht nur Tests und Erprobungen, sondern auch die dazu erforderlichen Vorbereitungen oder nachfolgenden Prozesse. Hierzu zählen das Erstellen notwendiger Berichte und Konstruktionen, die Bereitstellung von Prüffahrzeugen mit Montage der Probanden, sowie die Entwicklung von kompletten Prüfspezifikationen. Aber auch die Zertifizierung Ihres QM-Systems mit eigener Zertifizierstelle, COP-Produktüberprüfungen, die Erstellung von Dokumentationen oder Transport der Prüfteile gehören ebenso dazu.
Unser Portfolio reicht damit von der Unterstützung in der Entwicklung oder Konstruktion bis hin zur nationalen oder internationalen Genehmigung, vom Prüfstand bis zum praktischen Fahrversuch, vom Kraftfahrzeug bis zur Schiene – wir leisten alles aus einer Hand.
Zuverlässige Planung
Mit unserer weitreichenden Erfahrung und unserem Wissensstand bieten wir ein hohes Maß an Kompetenz, Qualitätsarbeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Flexibilität. Mit überdurchschnittlichen Investitionen in Aus- und Weiterbildung sichern wir die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter auf hohem Niveau. Auch unser Gespür für Ihre Anforderungen von Morgen und die konsequente Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen sichern Ihnen erstklassige Ergebnisse. Mit uns sind Sie immer einen Schritt voraus.
Strukturiertes Vorgehen
Konzentration auf das Kerngeschäft erhöht die Chancen im globalisierten Wettbewerb. Wer künftig erfolgreich sein will, muss heute – mehr denn je – Flexibilität, Kompetenz und Kundennähe zeigen. FAKT agiert in enger Abstimmung mit Ihnen eigenverantwortlich, zuverlässig und termintreu. Unser 7x24 Stunden-Betrieb ermöglicht es, auch aufwendige Prüfprozesse in kürzester Zeit bei höchster Qualität zu bewältigen.
Langfristige Zusammenarbeit
Wir wollen mit unseren Dienstleistungen und Produkten den Erfolg unserer Kunden steigern. Dabei ist unsere Unternehmensphilosophie auf eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit ausgelegt, geprägt von gegenseitigem Vertrauen. Unsere Zielsetzung ist es Ihre Erwartungen bezüglich fachlicher Kompetenz, Termin, Preis und Service zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erfüllen.
Umfangreiche Leistungen
Wir holen die Straße oder andere Bedingungen auf den Prüfstand, der realitätsnah und wiederholbar gewünschte Prüfbedingungen simuliert. Die Spezialisten von FAKT unterstützen Sie mit breitem Know-how, sprich Planung von Prüfprozessen, Belastungsanalysen von Bauteilen, Festigkeits- oder Lebensdauerberechnungen oder Fahrzeug-Dauererprobungen im In- und Ausland.
Durchdachte Abläufe
FAKT prüft für Sie nach den gesetzlichen Regelungen wie EG/ECE oder nach DIN/ISO und kundenspezifischen Pflichtenheften. Normen und Spezifikation beschreiben in vielen Fällen genau die Anforderungen an Fahrzeug- oder Komponentenerprobungen. Deren konsequente Umsetzung erfordert viel Erfahrung und Wissen, um beste Ergebnisse zu erhalten. Die Anwendung und gezielte Optimierung der Prüfmittel und Vorrichtungen an die gestellte Anforderung erfolgt bei FAKT flexibel und zügig. Bei neuen Prüfaufgaben analysiert FAKT mit den Kunden die Aufgabe und bietet die bestmöglichen Maßnahmen an. Dabei steht neben der eingesetzten Technik und den Ergebnissen auch immer die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Die Ergebnisse und Erfahrungen aus Prüfanwendungen fasst FAKT in neuen Prüfspezifikationen zusammen.
Zu unseren Mitarbeitern zählen:
Diese teilen sich wie folgt auf:
Wir sind 24 Stunden - an 7 Tagen in der Woche für Sie da! Fordern Sie uns.
Zu unseren Kunden zählen:
Ein kleiner Auszug unserer Kunden:
und viele weitere ...
I. Arbeitsbedingungen / Personal
1.) Vermeidung von Kinderarbeit
In keiner Phase der Produktion und des Handels darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter sollte nicht geringer als das Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen. Ein geringeres Alter ist allerdings in den Ländern zulässig, in denen Wirtschaft und Ausbildungseinrichtungen weniger gut entwickelt sind. Hier beträgt das Mindestalter 14 Jahre. Für leichte Arbeiten gilt ein Mindestalter von 13 Jahren. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre.
2.) Löhne und Sozialleistungen
Arbeitszeiten Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist. Überstunden sollten nur freiwillig erbracht werden müssen, und den Beschäftigten ist nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu gewähren.
3.) Freie Wahl der Beschäftigung
Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.
Das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit gemäß europäischem Menschenrechtskonvention Art. 4 ist ohne Ausnahme einzuhalten
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.»
4.) Vereinigungsfreiheit
Arbeitnehmer müssen offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Repressalien, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie müssen das Recht haben, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen.
5.) Gesundheit und Sicherheit
Der Arbeitgeber gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
II. Umweltstandards
1.) Umweltverantwortung
Unternehmen müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
2.) Umweltfreundliche Produktion
In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien - geprägt durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung - zu.
3.) Umweltfreundliche Produkte
Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen. Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoff-Management einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können.
III. Business-Ethik
1.) Korruptionsbekämpfung
Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten.
2.) Diskriminierungsverbot
Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für Benachteiligung beispielsweise aufgrund Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.
3.) Sicherheit & Qualität
Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können.
IV. Information /Kommunikation
1.) Information Geschäftspartner / Mitarbeiter
Diese Richtlinie muss in der lokalen Sprache in den eigenen Einrichtungen und denen der Geschäftspartner ausgehängt oder den Mitarbeitern in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden.
Stand 04.2020
Standort: 87751 Heimertingen
Als Kauffrau/- mann für Büromanagement (w/d/m) übernimmst Du organisatorische und kaufmännische Aufgaben wie das Schreiben von Rechnungen und die Überwachung von Zahlungseingängen. Auch Personal-, Finanz- und Rechnungswesen sowie Kundenbetreuung und Korrespondenz gehören dazu. Du solltest Freude am Telefonieren und Organisieren haben und Interesse an kaufmännischen Themen mitbringen. Flexibilität und Teamfähigkeit helfen Dir, Dich im abwechslungsreichen Arbeitsalltag zurechtzufinden. Ein hohes Maß an persönlichem Engagement ist wichtig, denn nur dadurch kannst du deine Ziele erreichen. 🚀
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Bewerbung an: FAKT GmbH, Grüntenstraße 3-5, 87751 Heimertingen, zu Händen Frau Besserer oder per E-Mail an bewerbungen@fakt.com.
Zur Verstärkung suchen wir ab sofort eine zuverlässige, strukturierte
Standort: 87734 Beningen
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Sie haben eine schnelle Auffassungsgabe und können sicht gut in neue Prozesse einarbeiten? Außerdem sind Sie teamfähig und arbeiten selbstständig? Dann senden Sie uns gerne Ihre Bewerbung an FAKT GmbH, Grüntenstraße 3-5, 87751 Heimertingen, zu Händen Frau Besserer oder per E-Mail an bewerbungen@fakt.com.
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Zur Verstärkung suchen wir ab sofort in Vollzeit einen verantwortnungsbewussten und erfahrenen
Standort: 87734 Benningen
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Sie sind belastbar und möchten sich weiterentwickeln, dann sollten Sie Teil unseres Teams werden. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an:
FAKT GmbH, Grüntenstraße 3-5, 87751 Heimertingen zu Händen Frau Besserer oder per E-Mail an bewerbungen@fakt.com.
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Zur Verstärkung suchen wir ab sofort eine zuverlässige, strukturierte
Standort: 87734 Beningen
Ihr Anforderungsprofil:
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Sie haben eine schnelle Auffassungsgabe und können sicht gut in neue Prozesse einarbeiten? Außerdem sind Sie teamfähig und arbeiten selbstständig? Dann senden Sie uns gerne Ihre Bewerbung an FAKT GmbH, Grüntenstraße 3-5, 87751 Heimertingen, zu Händen Frau Besserer oder per E-Mail an bewerbungen@fakt.com.
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Nicht die Passende Stelle dabei? Kein Problem – Schaffen Sie FAKTen und kommen Sie in unser Team – Quereinsteiger und Initiativbewerbungen sind herzlich willkommen!
Die FAKT GmbH hat sich einer Überprüfung gemäß TISAX-Vorgaben unterzogen. Die Anerkennung wurde durch ein Assessment von den Operational Services überprüft. Die FAKT GmbH demonstriert damit ein hohes Sicherheitsniveau des Unternehmens und seiner Dienstleistungen.
TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) dient der Anerkennung von Assessments der Informationssicherheit in der Automobilindustrie. „Der Schutz von Daten, Informationen und Prototypen von Kunden ist eine Selbstverständlichkeit. Seit vielen Jahren Testen wir gesamt Fahrzeuge und Einzelteile, dies ist nur mit dem Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit unserer Infrastrukturen sowie in die Daten- und Informationssicherheit machbar. Das Tisax-assessment - ist unser offizielles Kennzeichen nach außen für unsere Vertrauenswürdigkeit.
Die Hauptvorteile von TISAX bestehen in einem einheitlichen Informationssicherheitsniveau in der Branche sowie die unternehmensübergreifende Anerkennung des Zertifikats. Mittlerweile setzen nahezu alle OEMs und Tier-1-Zulieferer eine TISAX Anerkennung voraus.
TISAX beruht im Wesentlichen auf dem global anerkannten Standard ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit. Er gilt als branchenübergreifend anwendbar und ist als Methode der sicheren Verarbeitung von vertraulichen Informationen anerkannt. Die in TISAX definierten Anforderungen gehen über den Schutz technischer Systeme hinaus und beziehen auch nicht-digitale Systeme wie Papierarchive, Räumlichkeiten und Sicherheitskontrollen ein.
TISAX is a registered trademark and governed by ENX Association.
Benennung
Die Benennung ist die hoheitliche Ermächtigung einer Konformitätsbewertungsstelle, festgelegte Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen.
Die Benennung von Prüflaboratorien / Inspektionsstellen ist darauf ausgerichtet, die Kompetenz und Verfahren dieser Stellen zu gewährleisten.
FAKT ist als ein international anerkanntes Prüflabor und Inspektionsstelle als Technischer Dienst der Kategorien A, B und D für das Typgenehmigungsverfahren des KBA und NSAI für Gesamtfahrzeug und viele von FAKT angebotenen Dienstleistungen benannt.
Die Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamt KBA hat uns schon seit 2001 als Technischer Dienst der Kategorien A, B und D benannt und bestätigt, dass FAKT die Forderungen der EN ISO/IEC 17025:2018 (als Prüflabor) und EN ISO/IEC 17020:2012 (als Inspektionsstelle) erfüllt, sowie einschlägige technische und genehmigungsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen sind.
Die mit der Benennung abgedeckten Tätigkeiten sind in der Benennungsurkunde aufgeführt.
FAKT GmbH
Grüntenstraße 3–5
D-87751 Heimertingen
Telefon: +49 8335 9888-0
Telefax: +49 8335 9888-10
E-Mail:
Web: www.fakt.com
FAKT GmbH
Grüntenstraße 3–5
87751 Heimertingen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß Umsatzsteuergesetz:
Ust-ID-Nr.: DE 812 095892
Registergericht:
Amtsgericht Memmingen, HRB 9101
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Xaver Fackler
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Hinweis zur Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt unter "http://ec.europa.eu/consumers/odr/" eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die FAKT GmbH ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Webdesign, Konzeption und Umsetzung:
OYA media GmbH | www.oya-media.de
Heisinger Straße 14, 87437 Kempten (Allgäu)
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deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten
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Stand 04.2020
1. Allgemeines-Geltungsbereich
Die FAKT GmbH erbringt technische Dienstleistungen im Bereich Verkehr und Fahrzeug, insbesondere in Form von Prüfungen, Messungen und Gutachtertätigkeiten, leistet technische Dienste für Prüfung und Genehmigung von Fahrzeugsystemen und Bauteilen, führt Produktprüfungen aller Art durch, leistet Beratung im Bereich Technik und zulassungsrechtlichen Vorschriften, erstellt Gutachten, entwickelt Prüfverfahren, Prüfstände und Software, leistet Dienstleistungen aller Art, wie Entwicklung, Erprobung und Konstruktion und führt Fahrzeuguntersuchungen durch.
1.2 Für Annahme und Durchführung aller Aufträge gelten - soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist - die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FAKT GmbH., dies unter Ausschluss allfälliger Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn diese nicht ausdrücklich abgelehnt worden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zum Widerruf auch für alle künftigen Aufträge. Für spezielle Dienstleistungen können separate Vereinbarungen festgelegt werden.
1.3 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
2. Auftragserfüllung
2.1 Art und Umfang der Leistung der FAKT GmbH werden durch Auftrag und Auftragsbestätigung bestimmt, gleich in welcher Form der Auftrag erteilt bzw. bestätigt worden ist. Fristen, Termine und Kostenvoranschläge beruhen auf Informationen des Auftraggebers und Schätzungen der FAKT GmbH. Die veranschlagten Kosten sind ungefähre Ansätze (Richtwerte), soweit sie nicht ausdrücklich als fest und verbindlich bestätigt worden sind. Auch als fest oder verbindlich bestätigte Kostenvoranschläge werden durch nachträgliche Änderung ihrer Voraussetzungen, gleich ob durch unvorhergesehene Umstände bzw. Ereignisse oder durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers verursacht, außer Kraft gesetzt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese zusätzlich und schriftlich oder per E-Mail zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
2.2 Die durch die FAKT GmbH angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik und, soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind, in der von der FAKT GmbH üblichen Handhabung. Die FAKT GmbH erbringt ihre Leistungen, soweit tunlich und zweckentsprechend, nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Normen und / oder Richtlinien sowie den einschlägigen gesetzlichen und anderen anwendbaren Bestimmungen.
2.3 Bei Leistungen, die außerhalb des Areals der FAKT GmbH erbracht werden sollen, stellt der Auftraggeber die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung. Einschlägige behördliche Vorschriften (z.B. in Bezug auf Umweltschutz, Gesundheitswesen, Unfallverhütung) müssen dabei unbedingt eingehalten werden. Werden die Dienstleistungen bei der FAKT GmbH durchgeführt, sind Prüfobjekte samt Material bzw. Einrichtungen, die dafür benötigt werden, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bereitzustellen. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur im Einvernehmen mit der anderen Vertragspartei auf Dritte übertragen werden. Der FAKT GmbH bleibt indes das Recht vorbehalten, für die Erbringung der vereinbarten Leistung weitere qualifizierte Firmen oder Personen beizuziehen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass FAKT GmbH auf Anfrage Daten, Informationen und Berichte an die Anerkennungs- bzw. Akkreditierungsstellen weitergeben muss und diese das Recht haben an Prüfungen und Inspektionen teilzunehmen. Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber dem uneingeschränkt zu.
3. Gewährleistung und Haftung
3.1 Unsere Gewährleistung umfasst nur die Leistungen, die uns ausdrücklich in Auftrag gegeben worden sind. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Untersuchungsobjekte oder der Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Objekte gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt die FAKT GmbH keine Verantwortung für Konstruktion, Funktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Objekte.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche, welcher Art auch immer, sind auf kostenlose Nachprüfung, Nachbesserung oder Ergänzung beschränkt. Haftungsansprüche gegenüber der FAKT GmbH sind in jedem Falle auf Haftung für grobe Fahrlässigkeit der FAKT GmbH beschränkt. Schlägt die Nachbesserung zwei Mal fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
3.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang; d.h. ab Übergabe der Ergebnisse oder Produkte an den Auftraggeber.
3.4 Eine Haftung dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, übernimmt die FAKT GmbH nur, wenn die Leistung der FAKT GmbH mangelhaft ist und die FAKT GmbH insoweit ein Verschulden trifft oder wenn von der FAKT GmbH eine entsprechende Garantieerklärung abgegeben wurde. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen oder in Bezug auf eine Beschaffenheitsgarantie ist ausgeschlossen, es sei denn, die FAKT GmbH hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
3.5 Sofern eine Haftung der FAKT GmbH nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen - insbesondere auch bei Berücksichtigung der Regelungen unter der nachstehenden Ziffer 4. - bestehen sollte, haften die FAKT GmbH je Auftrag bis zu einem Maximalbetrag von 50.000 € für Sachschäden und bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 € für Vermögensschäden.
3.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für allfällige Haftung für die von der FAKT GmbH eingeschalteten Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Weitergehende Haftung; höhere Gewalt; Terminüberschreitung
4.1 Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sind alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbare und mittelbare Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit sie über die von der FAKT GmbH im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommene Haftung und Gewährleistung hinausgehen.
Dies gilt auch im Hinblick auf unsere Haftung der FAKT GmbH für die von uns eingeschalteten Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen.
Diese Regelung gilt insbesondere auch für die vom Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Sachen.
4.2 Für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen, übernehmen die FAKT GmbH keine Haftung.
Als höhere Gewalt sind nicht voraussehbare, durch die übliche Sorgfalt nicht vorhersehbare bzw. nicht abwendbare Ereignisse anzusehen, wie z.B. unverschuldeter Stromausfall, Brand, Wasserschäden, Explosion, Erdbeben oder ähnliche Ereignisse, die den ordentlichen Betrieb tangieren.
4.3 Wenn die von der FAKT GmbH in deren Angeboten bzw. in deren spezifischen Auftragsbestätigungen genannten Termine für die Fertigstellung der von der FAKT GmbH auszuführenden Leistungen weit überschritten werden, haften die FAKT GmbH im Rahmen der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen nur dann, wenn die FAKT GmbH für die Gründe der Terminüber-schreitung verantwortlich ist.
Die FAKT GmbH haften insbesondere nicht, wenn die Termine wegen der Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Leistungsumfanges, die ursprünglich durch den Auftraggeber nach Maßgabe dieser AGB verlangt wurde, überschritten werden.
4.4 Unabhängig davon, ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.
5. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Berechnung der Leistungen der FAKT GmbH gelten die Entgelte gemäß dem von der FAKT GmbH jeweils erteilten Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Bis zur endgültigen Erteilung des Auftrages sind die in dem jeweiligen Angebot genannten Preise freibleibend. Solle kein spezifisches schriftliches Angebot bzw. Auftragsbestätigung der FAKT GmbH vorliegen, gelten die Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
5.2 Die FAKT GmbH ist berechtigt, angemessene Vorschüsse für die von der FAKT GmbH zu erbringenden Leistungen zu verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu erstellen. Teilrechnungen müssen nicht als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Der Versand bzw. der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass wir damit den Auftrag vollständig abgerechnet haben.
5.3 Die von der FAKT GmbH jeweils in Rechnung gestellten Beträge sind, sofern im Angebot bzw. in der spezifischen Auftragsbestätigung nicht anders festgehalten, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung ohne Skonto zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt durch eine Mahnung der FAKT GmbH oder spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Mit Eintritt des Verzuges des Auftraggebers ist für den jeweils offenen Rechnungsbetrag einen Verzugszins in der Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geschuldet.
5.4 Die Entgelte verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnung-stellung gesondert ausgewiesen.
6. Vorzeitige Beendigung des Auftrages
Sofern der Auftrag vor vollständiger Erbringung der an die FAKT GmbH übertra-genen Leistungen beendet werden sollte - zum Beispiel durch Kündigung des Auftraggebers oder durch einvernehmliche Aufhebung - ist die FAKT GmbH berechtigt, für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen eine Vergütung abzurechnen; die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen bestimmt sich nach dem Verhältnis zwischen den tatsächlich erbrachten Leistungen und den nicht erbrachten Leistungen. Wenn die FAKT GmbH zum Beispiel zum Zeitpunkt der Beendigung des Auftrages 60 % der übertragenen Leistungen erbracht haben, stehen uns dementsprechend 60 % der insgesamt vereinbarten Vergütung zu. Für die zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen ist die FAKT GmbH ebenfalls berechtigt, eine Vergütung geltend zu machen. Diese Vergütung entspricht dem Wert der nicht erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtpreis abzüglich erbrachter Aufwendungen; die ersparten Aufwendungen werden hierbei pauschal mit 30 % festgelegt.
7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die der FAKT GmbH zur Einsicht vom Auftraggeber überlassen wurden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die FAKT GmbH Abschriften zu unseren Akten nehmen.
7.2 Soweit im Zuge der Durchführung unseres Auftrages, Gutachten, Prüfergebnis-se, Berechnungen und ähnliches erstellt werden, räumt die FAKT GmbH dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mitübertragen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die von uns erstellten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen oder ähnliches auch außerhalt seines Betriebes im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Er darf hierbei den Namen bzw. die Marke „FAKT“ nur dann verwenden, wenn er die von uns erbrachten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen etc. vollständig benutzt.
Zur Publikation vorgesehene Texte (Medienmitteilungen, Werbetexte, Verpackungstexte, Betriebsanleitung etc.), die sich auf ein Dokument der FAKT GmbH beziehen, sind der FAKT GmbH vor der Verwendung in vollem Wortlaut, vollständig und mit allen Illustrationen und Beilagen vorzulegen. Jede Erwähnung eines Prüfberichts der FAKT GmbH bzw. eines entsprechenden Dokuments der FAKT GmbH hat Art, Umfang, Nummer und Datum der Prüfung zu enthalten. Wenn der Auftraggeber die von der FAKT GmbH erstellten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen etc. verändert, bearbeitet oder nur auszugsweise benutzt, darf er den Namen bzw. die Marke „FAKT“ nicht benutzen.
7.3 Verletzungen der Bestimmungen Ziff. 7.1 bis 7.2 hiervor werden durch ent-sprechende rechtliche und/oder andere Maßnahmen geahndet.
7.4 Die FAKT GmbH wird Geschäfts- und Betriebsverhältnisse sowie Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die der FAKT GmbH bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und / oder verwerten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass FAKT GmbH auf Anfrage Daten, Informationen und Berichte an die Anerkennungs- bzw. Akkreditierungsstellen der FAKT GmbH weitergeben muss und diese das Recht haben an Prüfungen und Inspektionen teilzunehmen. Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber dem uneingeschränkt zu.
7.5 Die FAKT GmbH verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten aus-schließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt die FAKT GmbH Datenverarbeitungs-anlagen ein. Die FAKT GmbH hat technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, welche die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungs-abläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind gemäß den Vorschriften des Datenschutzgesetzes verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
8. Konformitätsaussagen in Prüfberichten oder Prüfprotokollen
8.1 Wenn der Auftraggeber für die Prüfung eine Aussage zur Konformität bezüglich einer Spezifikation oder Norm oder Prüfmethode verlangt (z.B. bestanden/nicht bestanden, innerhalb der Toleranz/außerhalb der Toleranz, in Übereinstimmung/nicht in Übereinstimmung), wendet FAKT GmbH als Entscheidungsregel die Standardentscheidungsregel „Simple Acceptance Criteria“ mit indirekter Betrachtung der Messunsicherheiten an. „Simple Acceptance Criteria“ wird auch als „shared Risk“ bezeichnet, da die Wahrscheinlichkeit, außerhalb der Toleranzgrenze zu liegen, bis zu 50 % betragen kann, wenn ein Messergebnis genau an der Toleranzgrenze liegt (unter der Annahme einer symmetrischen Normalverteilung der Messungen). Nach dieser Regel vereinbaren das Prüflabor und der Auftraggeber des Messergebnisses implizit oder ausdrücklich, ein Prüfergebnis als konform zu akzeptieren (und anderweitig abzulehnen), dessen Eigenschaft im Toleranzintervall einen Messwert hat. Konformitätsaussagen werden daher wie folgt berichtet: Pass - der Messwert liegt unterhalb der Akzeptanzgrenze, mit Akzeptanzgrenze = Toleranzgrenze Fail - der Messwert liegt über der Akzeptanzgrenze, mit Akzeptanzgrenze = Toleranzgrenze
8.1.1 Um die Wahrscheinlichkeit unrichtiger Entscheidungen auf akzeptablem Niveau zu halten, gilt eine Obergrenze für Messunsicherheit Umax als mit dem Kunden vereinbart. Diese Werte werden bei akkreditierten Prüfmethoden sowie in den betreffenden Prüfberichten angegeben.
8.1.2 Es gibt Prüfszenarien ohne Unsicherheit im Ergebnis. Stattdessen wird das Ergebnis durch die Bedingungen beeinflusst, unter denen die Prüfung durchgeführt wird, und diese unterliegen einer Messunsicherheit. In diesen Fällen werden gut charakterisierte Prüfverfahren eingesetzt und Unsicherheitsquellen durch a) die Verwendung von Messgeräten mit maximal zulässigen Fehlern innerhalb bestimmter Grenzen, b) Umwelteinflüsse wie Temperatur und relative Feuchtigkeit, die innerhalb bestimmter Grenzen aufrechterhalten werden, c) gut dokumentierte Kontrolle von Prüfverfahren und d) gut dokumentierte Kompetenz des Prüfpersonals minimiert.
8.2 Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber dem uneingeschränkt zu.
8.3 Diese Entscheidungsregel trifft nicht zu, sofern durch den Auftraggeber oder in der betroffenen Spezifikation oder Norm oder Prüfmethode eine andere Entscheidungsregel spezifisch gefordert wird.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationale Warenkaufverträge (CISG).
9.2 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Parteien ist Memmingen.
9.3 Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Heimertingen, der Sitz der FAKT GmbH.
Heimertingen, Dezember 2024
Die Akkreditierung ist die Bestätigung einer nationalen Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Fachkompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.
Akkreditierte Prüflabore, Kalibrierlabore sowie Zertifizierungs- und Inspektionsstellen können dem Markt (Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Verbraucher) zuverlässige, unparteiliche, glaubwürdige und international anerkannte Konformitätsaussagen bereitstellen.
FAKT GmbH ist als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 von der DAkkS akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (Registriernr. D-PL-20119-02-00) aufgeführten Akkreditierungsumfang und die dort angegebenen Standorte. Diese bescheinigt die fachliche Kompetenz, Unparteilichkeit und das konstante und kohärente Funktionieren des Prüflabors FAKT GmbH.
DAkkS ist für alle Akkreditierungstätigkeiten Unterzeichnerin der folgenden Vereinbarungen:
EA MLA - Multilaterales Übereinkommen
IAF MLA - Mulilaterales Übereinkommen
ILAC MRA - Mutual Anerkennungsübereinkommen
Dank der Teilnahme der nationalen Akkreditierungsstellen an internationalen Organisationen (wie z.B. an "EA - European Cooperation for Accreditation" auf europäischer Ebene oder an "ILAC - International organisation for accreditation bodies operating in accordance with ISO/IEC 17011 and involved in the assessment and accreditation of calibration laboratories (using ISO/IEC 17025), testing laboratories (using ISO/IEC 17025), medical testing laboratories (using ISO 15189) and inspection bodies (using ISO/IEC 17020)" auf internationaler Ebene) und dem Unterzeichnen von Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung (MRA) dieser Organisationen, resultieren Zertifikate und/oder Berichte akkreditierter Stellen gültig und glaubwürdig sowie allseitig akzeptiert und anerkannt.