Wir bieten individuelle und angepasste Dienstleistungen für komplette Systemtests und Einzelkomponentenerprobungen. Aktuelle und innovative Prüfverfahren für Forschung, Entwicklung und Qualitätssicherung sind unsere Stärke. FAKT liefert ein breites Spektrum an Services im Bereich der Fahrzeug- und Komponentenerprobungen und Entwicklung.
FAKT bietet individuelle Lösungen für Erprobung von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Teststrecken im In- und Ausland. Kundenwünsche werden zuverlässig mit hoher Präzision umgesetzt. Geheimhaltung und individuelle Betreuung ist obligatorisch.
FAKT optimiert seine Dienstleistungen kontinuierlich und erweitert das Angebot gemäß neuesten Technologien und Ansprüchen. Maßgeschneiderte Prozesse und modernste Technik unterstützt sowohl im Fahrbetrieb, als auch beim Service und Analyse der Daten.
FAKT bietet Fahrzeugdauerlauf-Versuche an. Die Ausführung der Erprobungen erfolgt optional rund um die Uhr durch qualifizierte Fahrer der FAKT auf vorgeschriebenen Strecken und Profilen.
Typische Anwendungen:
Technische Daten:
ab Q3/2018
Wir überlassen nichts dem Zufall:
Professionalität ist unser Anspruch. Prüfungen von Leistung und Schadstoffmassen an Motoren und Abgasanlagen sowie Abgassimulationen und die Erstellung eines Abgasgutachtens sind Teil unseres umfangreichen Leistungsspektrums.
FAKT ist ausgestattet mit den entsprechenden Prüfmitteln und Kapazitäten und verfügt über qualifiziertes Personal. Durch umfassenden Service und den Rücktransfer unseres Know-hows an den Kunden bieten wir Ihnen Unterstützung auf höchstem Niveau.
Wir bieten Ihnen:
Typische Anwendungen:
Technische Daten:
Partikelzählung:
Besonderheit:
Download Abgasleistungsbelastungsprüfstand
FAKT Mobility & Emission Center
Junkersstraße 7
87734 Benningen
Tel.: 08335 98 88 222
Als Einzelkämpfer trat Markus Lerf, Mitarbeiter und Leiter der Fahrzeugerprobung der FAKT-Endurance GmbH für den guten Zweck beim 24-Stunden-Radrennen in Kelheim an.
Markus berichtet:
"Die Idee dazu entstand im Winter 2023/2024 . Die Eckdaten waren simpel: Als Radfahrer beim 24 Stunden Rennen in Kelheim zu starten und Unterstützer zu finden, die jeden Kilometer in Geld umwandeln. Jeder eingefahrene Euro sollte ohne Umwege dem Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach zu Gute kommen. Als anvisiertes Ziel standen von Beginn an 500 Kilometer fest. Anfang März war der erste Streckencheck und dabei war mein erster Grundgedanke: „Warum kann ich nicht einmal die Klappe halten!“ Dieser relativ clevere Gedanke sollte mir an diversen Stellen nochmal durch den Kopf gehen.
An dieser Stelle ein paar kleine Infos zum Rennen: Das 24 Stunden Rennen in Kelheim findet auf einer 16 Kilometer Runde statt und jede Runde beginnt erst einmal mit einem Anstieg von 170 Höhenmetern. Allein hier wird einem schnell klar, dass das Rennen kein Selbstläufer wird. Jede Runde verläuft 2x durch das Bierzelt auf dem Marktplatz, dazwischen ist eine Wende um den Stadtbrunnen. Beim Rennen waren gut 1000 Fahrer am Start, diese teilen sich in etwa 200 Staffeln und 150 Einzelstarter auf.
Die Vorbereitung auf das Rennen verlief relativ unspektakulär: Etwa 20 Stunden auf der Rolle + weitere 3500 Kilometer auf der Straße mussten genügen. In Rennradkreisen wird die Kilometerzahl eher milde belächelt. Zum Training bin ich 2x 300 Kilometer an einem Tag geradelt, dabei entsteht dann die Hoffnung, dass die restlichen Kilometer irgendwie gehen werden. Schließlich entscheidet am Ende der Kopf und setzt das Limit, wenn der Körper nicht die besseren Argumente liefert.
Der Startschuss zum Rennen war am Samstag den 13.7. um 14 Uhr. Zum Ergebnis zählt jede volle Runde, die genau 24 Stunden später absolviert wurde. Das Rennen als solches ist eine relativ kurzweilige Angelegenheit, da bei der Anzahl an Startern immer wieder Einzelfahrer oder Staffelstarter um einen herum sind, mit denen man sich zusammenschließen kann. Da jede Runde durch das Bierzelt geht und dort bis in die frühen Morgenstunden eine grandiose Stimmung herrscht und auch am Streckenrand eine Partystimmung mit Livemusik und vielen motivierten Fans gegeben ist, verläuft das Rennen selbst in der Nacht unterhaltsam. Der Körper sieht die Belastung freilich nicht ganz so entspannt. Erste Krämpfe nach 180 Kilometern tragen da nicht gerade zur Entspannung bei und wenn die Knie nach 380 Kilometern nach Pferdesalbe schreien, kommt einem doch immer wieder mal der bereits angesprochene Gedanke in den Kopf: „Warum fehlt mir offensichtlich das Talent im richtigen Moment die Klappe zu halten?“ Das Wissen um den eigentlichen Zweck des Ganzen, nämlich totkranke Kinder und ihre Familien zu unterstützen, hilft über dunkle Momente und Gedanken im Rennen hinweg und sämtliche Neigungen zu Gejammer werden im Keim erstickt. An all diejenigen, die sich übrigens fragen, wie der Hintern 24 Stunden im Sattel aushält, hier die Lösung: Hirschtalg. Da es sich beim 24 Stunden Rennen um einen Erstversuch handelte waren mir diverse Probleme nicht bewusst. Eine völlig neue Erkenntnis war, dass es Nachts komplett dunkel ist und dabei durch die spärliche Fahrradbeleuchtung essen plötzlich zum Problem wird. Eine Wurstsemmel im Windschatten anderer Radfahrer gemütlich zu essen funktioniert nicht und wenn es ohne Windschatten bergab geht, bin ich zu feig zum essen und bergauf zu angestrengt. Auch der Race Support am Streckenrand hatte seine liebe Not mich zu erkennen, da im dunklen ja alle Katzen grau sind, bzw. alle Radfahrer aus nur einem Lichtpunkt bestehen. In 24 Stunden ändern sich die Essens- und Trinkwünsche enorm. Waren es zu Beginn noch Bananen und Energieriegel nach denen verlangt wurde, wechselte die Bestellung nach 10 Stunden eher in die Richtung Leberkässemmel und alkoholfreies Radler. Wenn man sich morgens freut, dass die Sonne wieder aufgeht, trifft einen irgendwann die Erkenntnis, dass es trotzdem noch über 8 Stunden oder ca. 250 Kilometer zu fahren gilt wie eine Faust. Und auch am 2. Tag wird irgendwann Windschattenfahren keine entspannte Nummer mehr, da Staffelfahrer gefühlt nicht langsamer werden und man aber als Einzelfahrer zu dem Zeitpunkt schon eher auf dem Zahnfleisch daherkommt. Aber irgendwann sind auch 24 Stunden vorbei und nach dem Rennen fühlt sich irgendwie alles leicht an. Man hat den Eindruck, dass nichts weh tut und man freut sich auf eine Dusche. Vor lauter Euphorie fuhr ich gleich nochmal auf die Strecke raus, während mein Race Support verzweifelt im Ziel auf mich wartete.
Was bleibt nach dem Rennen? Als offizielle Zahl nach dem Rennen stehen 639 Kilometer auf der Ergebnisliste und grandiose Gesamtsumme von 12.682,30 Euro auf dem Scheck für das Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach."
Belastungsanalysen von Bauteilen, Festigkeits- oder Lebensdauerberechnungen, die FAKT Prüffelder können Kundenspezifisch auf nahezu jede Anforderung eingerichtet werden und sind je nach Anwendungen flexibel einsetzbar.
High-Tech-Equipment und kontinuierliche Verbesserungen der Prüfstände ermöglichen eine große Bandbreite an Dienstleistungen. Die hausinterne Forschungs- und Entwicklungsabteilung konzipiert, fertigt und realisiert Komponenten für den Testbereich, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden.
Wir bieten Ihnen:
Prüfung von Bremsanlagen auf:
Bremsbelagvergleiche hinsichtlich:
Typische Anwendungen:
Technische Daten
Wir von FAKT ergänzen unser Produkt- und Leistungs-portfolio mit einem neuen Bremsen Dyno und können nun auch die gesamte Bandbreite von NVH-Tests durchführen, mithilfe der installieren Klimakammer auch bei unterschiedlichen Umgebungsbedingungen. Durch die großzügig gestaltete Prüfzelle, lassen sich sogar ganze Achsen aufbauen.
Auszug der technischen Daten
Geschwindigkeiten bis zu 3.000 U/min
Antriebsaggregat mit 185 kW Leistung (kurfristig bis 200 kW)
Drehmoment kurzfristig bis ca. 2.300 Nm
Bremsdruck bis zu 207 bar
Maximale Bremsdruck-Rate 1.037 bar/s
Klimakammer: -40°C – +60°C
15% – 90% relative Luftfeuchtigkeit
Trägheitsmassensimulationen von PKW, SUV bis hin zu Klein-LKW (7,5 t)
TISAX-geprüft: prototypensicher
Antriebsleistung bis 200 kW
Trägheitsmessen 5 kgm2 – 400 kgm2
Bremsmoment 10.000 Nm (± 0,02%)
Klimakammer 3,2 x3,2 x 2,5 m
Temperaturbereich -40°C – +60°C
8-Achsen Prüfstand (Realtime)
Dynamische Schwingungsversuche
2- / 3-Achsen-Prüfstände
Servohydraulische BWF-Prüfstände mit Abgassimulator (Heiß-BWF)
Technische Ausrüstung zu 8-Achsen Prüfstand (Realtime)
Technische Ausrüstung zu 2/3 Achsen Prüfstände
Technische Ausrüstung zu Servohydraulische BWF-Prüfstände
Zug- Druck Prüfanlage / Universalprüfmaschine
* auf Anfrage
Die numerische Strömungsmechanik vermittelt Einsichten in komplexe Strömungsvorgänge, wie sie auf experimentellem Wege nicht oder nur schwer darstellbar sind.
FAKT ermöglicht durch den Einsatz numerischer Methoden bei Strömungen, die aufgrund extremer Temperaturen oder Drücke keiner experimentellen Untersuchung zugänglich sind, detaillierte Kenntnisse über die vollständigen Strömungsfelder (Geschwindigkeit, Druck, Temperatur, Turbulenzgröße).
Wir bieten Ihnen:
Download Klima- und Umwelterprobungen
Download EMV elektronische Verträglichkeit
Als benannter Technischer Dienst bietet FAKT das gesamte Spektrum von Genehmigungsprüfungen rund ums Fahrzeug an. Hierzu werden alle erforderlichen technischen Berichte, als Grundlage für die Erteilung von EG / ECE-Typgenehmigungen für Gesamtfahrzeuge, Systeme oder selbständige technische Einheiten erstellt. Im nationalen Bereich werden Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE) oder Teilegutachten für alle Bauteile oder Änderungen angefertigt.
Ein großer Erfahrungsschatz und die Bereitstellung von Prüffahrzeugen mit Montage der Probanden ergänzen das Angebot. Um Genehmigungsverfahren schnell und unproblematisch abwickeln zu können arbeitet FAKT eng mit den Genehmigungsbehörden zusammen. Auch die gesetzlich geforderten Konformitätsüberprüfungen (COP) zur Produktabsicherung werden neutral durchgeführt und ergeben objektive Ergebnisse.
Unser Portfolio reicht von der Unterstützung in der Entwicklung oder Konstruktion bis hin zur nationalen oder internationalen Genehmigung. Wir erstellen notwendige Berichte und Konstruktionen, entwickeln komplette Prüfungsspezifikationen, zertifizieren Ihr QM-System, machen COP-Produktüberprüfungen und erstellen die Dokumentationen. Vom Prüfstand bis zum praktischen Fahrversuch – wir leisten alles aus einer Hand.
FAKT profitiert durch das jahrelang gewachsene Know-How, um individuelle Prüfbedingungen für Einzelkomponenten oder Komplettsysteme auf das Genaueste zu Prüfen. Der Focus wird dabei nicht nur auf die eingesetzte Technik und das Ergebnissen gelegt, sondern immer auch auf die Wirtschaftlichkeit.
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FAKT AG - In allen Belangen der Zulassung von Strassenfahrzeugen bieten wir Ihnen neben Prüfungen auch eine umfassende Beratung an.
Sie erhalten eine vollumfängliche Beratung und Dienstleistung, sowohl für die Zulassung der Fahrzeuge in der Schweiz, als auch im EU-Raum.
Unsere Mitarbeiter haben über 10 Jahre Erfahrung in Bereich Prüfung und Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr.
Haben Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt, die ein Nachweis einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (APS) fordern? Haben Sie Teile im Ausland gekauft und ein Teilegutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder einen Technischen Bericht dazu erhalten?
Die kantonalen Strassenverkehrsämter akzeptieren diese Unterlagen nur beschränkt.
Anhand der folgenden Formulare können Sie den Prüfumfang mit dem technischen Dienst des zuständigen Strassenverkehrsamts klären:
Mehrspurige Fahrzeuge:
Prüfnachweise für mehrspurige Fahrzeuge
Einspurige Fahrzeuge:
Prüfnachweise für einspurige Fahrzeuge
Für einen Unkostenbeitrag prüfen wir anschliessend Ihre Unterlagen und teilen Ihnen die Kosten für eine Einzelabnahme mit. Je nach durchgeführter Änderung ist es nötig, dass wir das Fahrzeug mit den Unterlagen einer Kontrolle vor Ort unterziehen. Erfolgt daraus ein Auftrag, wird Ihnen die Hälfte des eingezahlten Betrages wieder angerechnet.
Falls Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, so bitten wir um Vorauszahlung der Bearbeitungspauschale von sFr. 250,- inkl. MwSt. auf unser Konto ein (siehe Bankverbindung) und senden Ihre Unterlagen, sowie eine Kopie des Fahrzeugausweises an info@fakt-ag.ch oder per Post an: FAKT AG, Augrabenstrasse 9, 9466 Sennwald
Sie haben ein tolles Angebot für einen e-Scooter entdeckt und das Fahrzeug direkt bestellt. Sie freuen sich darauf Ihn direkt auszuprobieren. Doch Vorsicht: Erfüllt Ihr e-Scooter denn die Anforderungen an das Straßenverkehrsgesetz?
Wir, die FAKT AG, sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in diesem Bereich und geben Ihnen Sicherheit damit Sie Ihr neues Gefährt auch wirklich genießen können.
Unser Team in der Schweiz
Seit unserem Start im Jahre 2010 in der Schweiz konnten wir das Team stetig ausbauen, sowie unsere Dienstleistungen optimieren und verbessern.
FAKT AG
Prüf- und Ingenieurzentrum
Burstriet 11
CH-9465 Salez
Telefon +41 71722 9600
Fax +41 71722 9601
E-Mail info@fakt-ag.ch
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr
Bankverbindung:
St. Galler Kantonalbank
CH-9001 St. Gallen
Swift-Code: KBSGCH22XXX
Clearing:78117
IBAN: CH09 0078 1609 5208 2200 0
IBAN Euro-Konto:
CH79 0078 1609 5208 22001
Unabhängiges Prüflabor
1996 startete FAKT als unabhängiges Prüflabor mit Dienstleistungen für Verkehr und Industrie.
Mit Sitz in Heimertingen bei Memmingen/Deutschland bietet FAKT bestmögliche Verkehrsanbindung in zentraler Lage. Hier profitieren Sie im Engineering und Outsourcing von Tests und Erprobungen. Nutzen Sie die Kompetenz unserer Fachkräfte und eine große Bandbreite an Prüfsystemen.
Konzentriertes Arbeiten
Komplette Systemlösungen sind unsere Stärke.
Diese umfassen nicht nur Tests und Erprobungen, sondern auch die dazu erforderlichen Vorbereitungen oder nachfolgenden Prozesse. Hierzu zählen das Erstellen notwendiger Berichte und Konstruktionen, die Bereitstellung von Prüffahrzeugen mit Montage der Probanden, sowie die Entwicklung von kompletten Prüfspezifikationen. Aber auch die Zertifizierung Ihres QM-Systems mit eigener Zertifizierstelle, COP-Produktüberprüfungen, die Erstellung von Dokumentationen oder Transport der Prüfteile gehören ebenso dazu.
Unser Portfolio reicht damit von der Unterstützung in der Entwicklung oder Konstruktion bis hin zur nationalen oder internationalen Genehmigung, vom Prüfstand bis zum praktischen Fahrversuch, vom Kraftfahrzeug bis zur Schiene – wir leisten alles aus einer Hand.
Zuverlässige Planung
Mit unserer weitreichenden Erfahrung und unserem Wissensstand bieten wir ein hohes Maß an Kompetenz, Qualitätsarbeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Flexibilität. Mit überdurchschnittlichen Investitionen in Aus- und Weiterbildung sichern wir die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter auf hohem Niveau. Auch unser Gespür für Ihre Anforderungen von Morgen und die konsequente Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen sichern Ihnen erstklassige Ergebnisse. Mit uns sind Sie immer einen Schritt voraus.
Strukturiertes Vorgehen
Konzentration auf das Kerngeschäft erhöht die Chancen im globalisierten Wettbewerb. Wer künftig erfolgreich sein will, muss heute – mehr denn je – Flexibilität, Kompetenz und Kundennähe zeigen. FAKT agiert in enger Abstimmung mit Ihnen eigenverantwortlich, zuverlässig und termintreu. Unser 7x24 Stunden-Betrieb ermöglicht es, auch aufwendige Prüfprozesse in kürzester Zeit bei höchster Qualität zu bewältigen.
Langfristige Zusammenarbeit
Wir wollen mit unseren Dienstleistungen und Produkten den Erfolg unserer Kunden steigern. Dabei ist unsere Unternehmensphilosophie auf eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit ausgelegt, geprägt von gegenseitigem Vertrauen. Unsere Zielsetzung ist es Ihre Erwartungen bezüglich fachlicher Kompetenz, Termin, Preis und Service zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erfüllen.
Umfangreiche Leistungen
Wir holen die Straße oder andere Bedingungen auf den Prüfstand, der realitätsnah und wiederholbar gewünschte Prüfbedingungen simuliert. Die Spezialisten von FAKT unterstützen Sie mit breitem Know-how, sprich Planung von Prüfprozessen, Belastungsanalysen von Bauteilen, Festigkeits- oder Lebensdauerberechnungen oder Fahrzeug-Dauererprobungen im In- und Ausland.
Durchdachte Abläufe
FAKT prüft für Sie nach den gesetzlichen Regelungen wie EG/ECE oder nach DIN/ISO und kundenspezifischen Pflichtenheften. Normen und Spezifikation beschreiben in vielen Fällen genau die Anforderungen an Fahrzeug- oder Komponentenerprobungen. Deren konsequente Umsetzung erfordert viel Erfahrung und Wissen, um beste Ergebnisse zu erhalten. Die Anwendung und gezielte Optimierung der Prüfmittel und Vorrichtungen an die gestellte Anforderung erfolgt bei FAKT flexibel und zügig. Bei neuen Prüfaufgaben analysiert FAKT mit den Kunden die Aufgabe und bietet die bestmöglichen Maßnahmen an. Dabei steht neben der eingesetzten Technik und den Ergebnissen auch immer die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Die Ergebnisse und Erfahrungen aus Prüfanwendungen fasst FAKT in neuen Prüfspezifikationen zusammen.
Zu unseren Mitarbeitern zählen:
Diese teilen sich wie folgt auf:
Wir sind 24 Stunden - an 7 Tagen in der Woche für Sie da! Fordern Sie uns.
Zu unseren Kunden zählen:
Ein kleiner Auszug unserer Kunden:
und viele weitere ...
I. Arbeitsbedingungen / Personal
1.) Vermeidung von Kinderarbeit
In keiner Phase der Produktion und des Handels darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter sollte nicht geringer als das Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen. Ein geringeres Alter ist allerdings in den Ländern zulässig, in denen Wirtschaft und Ausbildungseinrichtungen weniger gut entwickelt sind. Hier beträgt das Mindestalter 14 Jahre. Für leichte Arbeiten gilt ein Mindestalter von 13 Jahren. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre.
2.) Löhne und Sozialleistungen
Arbeitszeiten Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist. Überstunden sollten nur freiwillig erbracht werden müssen, und den Beschäftigten ist nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu gewähren.
3.) Freie Wahl der Beschäftigung
Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.
Das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit gemäß europäischem Menschenrechtskonvention Art. 4 ist ohne Ausnahme einzuhalten
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.»
4.) Vereinigungsfreiheit
Arbeitnehmer müssen offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Repressalien, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie müssen das Recht haben, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen.
5.) Gesundheit und Sicherheit
Der Arbeitgeber gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
II. Umweltstandards
1.) Umweltverantwortung
Unternehmen müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
2.) Umweltfreundliche Produktion
In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien - geprägt durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung - zu.
3.) Umweltfreundliche Produkte
Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen. Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoff-Management einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können.
III. Business-Ethik
1.) Korruptionsbekämpfung
Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten.
2.) Diskriminierungsverbot
Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für Benachteiligung beispielsweise aufgrund Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.
3.) Sicherheit & Qualität
Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können.
IV. Information /Kommunikation
1.) Information Geschäftspartner / Mitarbeiter
Diese Richtlinie muss in der lokalen Sprache in den eigenen Einrichtungen und denen der Geschäftspartner ausgehängt oder den Mitarbeitern in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden.
Stand 04.2020
Standort: 87751 Heimertingen
Als Kauffrau/- mann für Büromanagement (w/d/m) übernimmst Du organisatorische und kaufmännische Aufgaben wie das Schreiben von Rechnungen und die Überwachung von Zahlungseingängen. Auch Personal-, Finanz- und Rechnungswesen sowie Kundenbetreuung und Korrespondenz gehören dazu. Du solltest Freude am Telefonieren und Organisieren haben und Interesse an kaufmännischen Themen mitbringen. Flexibilität und Teamfähigkeit helfen Dir, Dich im abwechslungsreichen Arbeitsalltag zurechtzufinden. Ein hohes Maß an persönlichem Engagement ist wichtig, denn nur dadurch kannst du deine Ziele erreichen. 🚀
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Standort: 87734 Benningen
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Die FAKT GmbH hat sich einer Überprüfung gemäß TISAX-Vorgaben unterzogen. Die Anerkennung wurde durch ein Assessment von den Operational Services überprüft. Die FAKT GmbH demonstriert damit ein hohes Sicherheitsniveau des Unternehmens und seiner Dienstleistungen.
TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) dient der Anerkennung von Assessments der Informationssicherheit in der Automobilindustrie. „Der Schutz von Daten, Informationen und Prototypen von Kunden ist eine Selbstverständlichkeit. Seit vielen Jahren Testen wir gesamt Fahrzeuge und Einzelteile, dies ist nur mit dem Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit unserer Infrastrukturen sowie in die Daten- und Informationssicherheit machbar. Das Tisax-assessment - ist unser offizielles Kennzeichen nach außen für unsere Vertrauenswürdigkeit.
Die Hauptvorteile von TISAX bestehen in einem einheitlichen Informationssicherheitsniveau in der Branche sowie die unternehmensübergreifende Anerkennung des Zertifikats. Mittlerweile setzen nahezu alle OEMs und Tier-1-Zulieferer eine TISAX Anerkennung voraus.
TISAX beruht im Wesentlichen auf dem global anerkannten Standard ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit. Er gilt als branchenübergreifend anwendbar und ist als Methode der sicheren Verarbeitung von vertraulichen Informationen anerkannt. Die in TISAX definierten Anforderungen gehen über den Schutz technischer Systeme hinaus und beziehen auch nicht-digitale Systeme wie Papierarchive, Räumlichkeiten und Sicherheitskontrollen ein.
TISAX is a registered trademark and governed by ENX Association.
Benennung
Die Benennung ist die hoheitliche Ermächtigung einer Konformitätsbewertungsstelle, festgelegte Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen.
Die Benennung von Prüflaboratorien / Inspektionsstellen ist darauf ausgerichtet, die Kompetenz und Verfahren dieser Stellen zu gewährleisten.
FAKT ist als ein international anerkanntes Prüflabor und Inspektionsstelle als Technischer Dienst der Kategorien A, B und D für das Typgenehmigungsverfahren des KBA und NSAI für Gesamtfahrzeug und viele von FAKT angebotenen Dienstleistungen benannt.
Die Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamt KBA hat uns schon seit 2001 als Technischer Dienst der Kategorien A, B und D benannt und bestätigt, dass FAKT die Forderungen der EN ISO/IEC 17025:2018 (als Prüflabor) und EN ISO/IEC 17020:2012 (als Inspektionsstelle) erfüllt, sowie einschlägige technische und genehmigungsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen sind.
Die mit der Benennung abgedeckten Tätigkeiten sind in der Benennungsurkunde aufgeführt.
FAKT GmbH
Grüntenstraße 3–5
D-87751 Heimertingen
Telefon: +49 8335 9888-0
Telefax: +49 8335 9888-10
E-Mail:
Web: www.fakt.com
FAKT GmbH
Grüntenstraße 3–5
87751 Heimertingen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß Umsatzsteuergesetz:
Ust-ID-Nr.: DE 812 095892
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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
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Heisinger Straße 14, 87437 Kempten (Allgäu)
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Der Anbieter nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Der Besucher wird im nachfolgenden Bereich als Nutzer (NU) und der Webseitenbetreiber als Anbiete (AN) gekennzeichnet.
Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
In den unvermeidlichen Serverstatistiken (Server-Logfiles) werden automatisch solche Daten gespeichert, die der Nutzerbrowser an den Anbieter übermittelt.
Diese Daten sind für den Anbieter und in der Regel nicht bestimmte Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.
Cookies
Die Internetseiten verwenden evtl. an mehreren Stellen so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Um keine Cookies von der Webseite auf dem Rechner abzulegen, muss der Internetbrowser so eingestellt werden, dass er Cookies von der Computerfestplatte löscht, alle Cookies blockiert oder davor warnt, bevor ein Cookie gespeichert wird.
Google Analytics
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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Website Google Analytics mit der Erweiterung "_anonymizeIp()" verwendet, sodass IP-Adressen nur verkürzt erfasst werden und so eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.
Der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung können Sie jederzeit durch die Erweiterung Ihres Bowsers mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
E-Mail
Der AN ist um alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bemüht, um die personenbezogenen Daten des NU so zu speichern, dass sie weder Dritten noch der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Sollten der NU mit dem AN per E-Mail in Kontakt treten wollen (gilt auch bei Kontaktformularen), so weißt der AN darauf hin, dass bei diesem Kommunikationsweg die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht vollständig gewährleistet werden kann. Der AN empfiehlt dem NU daher, vertrauliche Informationen ausschließlich über den Postweg zukommen zu lassen.
Auskunftsrecht
Der NU hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt dem NU der AN unter der im Impressum eingestellten E-Mailadresse.
Stand 04.2020
1. Allgemeines-Geltungsbereich
1.1 Wir erbringen technische Dienstleistungen im Bereich Verkehr und Fahrzeug, insbesondere in Form von Prüfungen, Messungen und Gutachtertätigkeiten.
1.2 Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils geltenden AGB sowie unsere Preise an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zum Widerruf auch für alle künftigen Aufträge.
1.3 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
2. Auftragsdurchführung
2.1 Die von uns angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik und, soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schrift-lich vereinbart sind, in der von uns üblichen Handhabung.
2.2 Der Umfang unserer Arbeiten wird bei Erteilung des Auftrages insbesondere durch unser An-gebot schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese zusätzlich und schriftlich oder per E-Mail zu vereinbaren und gesondert zu vergüten
3. Gewährleistung und Haftung
3.1 Unsere Gewährleistung umfasst nur die Leistungen, die uns ausdrücklich in Auftrag gegeben worden sind. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Untersuchungsobjekte oder der Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Objekte gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere tragen wir keine Verantwortung für Kon-struktion, Funktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Objekte.
3.2 Unsere Gewährleistungspflicht ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung der beauftragten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängig-machung des Vertrages zu verlangen.
3.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang; d.h. ab Übergabe der Ergebnisse oder Produkte an den Auftraggeber.
3.4 Eine Haftung dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, überneh-men wir nur, wenn unsere Leistung mangelhaft ist und uns insoweit ein Verschulden trifft oder wenn von uns eine entsprechende Garantieerklärung abgegeben wurde. Eine Haftung für Man-gelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen oder in Bezug auf eine Beschaffenheitsgarantie ist aus-geschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
3.5 Sofern eine Haftung unserer Firma nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere auch bei Berücksichtigung der Regelungen unter der nachstehenden Ziffer 4. – bestehen sollte, haften wir je Auftrag bis zu einem Betrag von 50.000 € für Sachschäden und bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 € für Vermögensschäden.
3.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Haftung für die von uns eingeschalteten Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Weitergehende Haftung; höhere Gewalt; Terminüberschreitung
4.1 Ausser in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sind alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbare und mittelbare Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit sie über die von uns im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommene Haftung und Gewährleistung hinausgehen.
Dies gilt auch im Hinblick auf unsere Haftung für die von uns eingeschalteten Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen.
Diese Regelung gilt insbesondere auch für die vom Auftraggeber für die Durchführung des Auf-trages zur Verfügung gestellten Sachen.
4.2 Für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Als höhere Gewalt sind nicht voraussehbare, durch die übliche Sorgfalt nicht abwendbare Er-eignisse anzusehen, wie z.B. unverschuldeter Stromausfall, Brand, Explosion oder ähnliches in unserem Betrieb.
4.3 Wenn die von uns in unseren Angeboten genannten Termine für die Fertigstellung der von uns auszuführenden Leistungen überschritten werden, haften wir im Rahmen der Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann, wenn wir für die Gründe für die Ter-minüberschreitung verantwortlich sind.
Wir haften insbesondere nicht, wenn die Termine wegen der Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Leistungsumfanges überschritten werden.
4.4 Unabhängig davon, ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmit-telbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.
5. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Berechnung unserer Leistungen gelten die Entgelte in dem von uns jeweils erteilten Angebot. Bis zur endgültigen Erteilung des Auftrages sind die in dem jeweiligen Angebot ge-nannten Preise freibleibend.
5.2 Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse für die von uns zu erbringenden Leistungen zu verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu erstellen. Teilrechnungen müssen nicht als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass wir damit den Auftrag vollständig abgerechnet haben.
5.3 Die von uns jeweils in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rech-nungstellung ohne Skonto zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt durch eine Mahnung unserer Firma oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Während des Verzuges haben wir für den jeweils offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5.4 Die Entgelte verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gül-tigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungstellung gesondert ausgewiesen.
6. Vorzeitige Beendigung des Auftrages
Sofern der Auftrag vor vollständiger Erbringung der uns übertragenen Leistungen beendet wer-den sollte – zum Beispiel durch Kündigung des Auftraggebers oder durch einvernehmliche Auf-hebung – sind wir berechtigt, für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen eine Ver-gütung abzurechnen; die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen bestimmt sich nach dem Verhältnis zwischen den tatsächlich erbrachten Leistungen und den nicht erbrachten Leis-tungen. Wenn wir zum Beispiel zum Zeitpunkt der Beendigung des Auftrages 60 % der über-tragenen Leistungen erbracht haben, stehen uns dementsprechend 60 % der insgesamt vereinbar-ten Vergütung zu.
Für die zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen sind wir ebenfalls be-rechtigt, eine Vergütung geltend zu machen. Diese Vergütung entspricht dem Wert der nicht erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtpreis abzüglich erbrachter Aufwendungen; die ersparten Aufwendungen werden hierbei pauschal mit 30 % festgelegt.
7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die uns zur Einsicht vom Auftraggeber überlassen wurden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, dürfen wir Abschriften zu unseren Akten nehmen.
7.2 Soweit im Zuge der Durchführung unseres Auftrages Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen und ähnliches erstellt werden, räumen wir dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht über-tragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforder-lich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mitübertragen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die von uns erstellten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen oder ähnliches auch außerhalt seines Betriebes im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Er darf hierbei den Namen bzw. die Marke „FAKT“ nur dann verwenden, wenn er die von uns er-brachten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen etc. vollständig benutzt.
Wenn der Auftraggeber die von uns erstellten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen etc. ver-ändert, bearbeitet oder nur auszugsweise benutzt, darf er den Namen bzw. die Marke „FAKT“ nicht benutzen.
7.3 Wir werden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse des Auftraggebers, die uns bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt of-fenbaren und/oder verwerten.
7.4 Wir verarbeiten und nutzen auch personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzen wir Datenverarbeitungsanlagen ein. Wir haben technisch-organisatorische Maß-nahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationale Warenkaufverträge (CISG).
8.2 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Parteien ist Memmingen.
8.3 Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Heimertingen, der Sitz unseres Unternehmens.
Stand 04.2020
Die Akkreditierung ist die Bestätigung einer nationalen Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Fachkompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.
Akkreditierte Prüflabore, Kalibrierlabore sowie Zertifizierungs- und Inspektionsstellen können dem Markt (Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Verbraucher) zuverlässige, unparteiliche, glaubwürdige und international anerkannte Konformitätsaussagen bereitstellen.
FAKT GmbH ist als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 von der DAkkS akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (Registriernr. D-PL-20119-02-00) aufgeführten Akkreditierungsumfang und die dort angegebenen Standorte. Diese bescheinigt die fachliche Kompetenz, Unparteilichkeit und das konstante und kohärente Funktionieren des Prüflabors FAKT GmbH.
DAkkS ist für alle Akkreditierungstätigkeiten Unterzeichnerin der folgenden Vereinbarungen:
EA MLA - Multilaterales Übereinkommen
IAF MLA - Mulilaterales Übereinkommen
ILAC MRA - Mutual Anerkennungsübereinkommen
Dank der Teilnahme der nationalen Akkreditierungsstellen an internationalen Organisationen (wie z.B. an "EA - European Cooperation for Accreditation" auf europäischer Ebene oder an "ILAC - International organisation for accreditation bodies operating in accordance with ISO/IEC 17011 and involved in the assessment and accreditation of calibration laboratories (using ISO/IEC 17025), testing laboratories (using ISO/IEC 17025), medical testing laboratories (using ISO 15189) and inspection bodies (using ISO/IEC 17020)" auf internationaler Ebene) und dem Unterzeichnen von Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung (MRA) dieser Organisationen, resultieren Zertifikate und/oder Berichte akkreditierter Stellen gültig und glaubwürdig sowie allseitig akzeptiert und anerkannt.